Geräte-Retter-Prämie: bis zu 130 Euro für Ihre Reparatur

Die Geräte-Retter-Prämie ist die Nachfolgerin des Reparaturbonus. Der Bund fördert damit 50 % der Reparaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte in Privathaushalten – bis zu 130 Euro pro Gerät. Das Miele Center Neuwirth ist zugelassener Partnerbetrieb: Sie holen sich den Geräte-Retter-Bon online, wir reparieren, die Prämie kommt von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) auf Ihr Konto.

Geräte-Retter-Bon beantragen Reparatur bei uns anmelden

Wichtig zu wissen: Anders als früher wird die Förderung nicht mehr direkt von der Rechnung abgezogen. Sie bezahlen die Reparatur zunächst in voller Höhe, geben Bon und Rechnung bei uns ab – die KPC prüft und überweist den Förderbetrag anschließend auf das Konto, das Sie bei der Bon-Erstellung angegeben haben.

Was gefördert wird

Leistung Förderung Maximal
Reparatur, Service oder Wartung 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten 130 Euro
Kostenvoranschlag 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten 30 Euro

Pro Gerät sind insgesamt maximal 130 Euro möglich – Kostenvoranschlag eingerechnet. Gefördert werden Arbeits- und Materialkosten sowie Versandkosten für Ersatzteile.

So kommen Sie zu Ihrer Prämie

  1. Bon erstellen. Auf geräte-retter-prämie.at mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Kontonummer den Geräte-Retter-Bon anfordern, herunterladen oder ausdrucken. Der Bon ist ab Erstellung drei Wochen gültig.
  2. Reparatur beauftragen. Bringen Sie Ihr Gerät zu uns oder vereinbaren Sie einen Kundendienst-Termin – in der Donaustadt oder in der Leopoldstadt.
  3. Rechnung bezahlen und Bon abgeben. Nach erfolgter Reparatur bezahlen Sie die Rechnung in voller Höhe und geben uns den Bon. Die Einreichung bei der KPC übernehmen wir.
  4. Prämie erhalten. Die KPC prüft die Rechnung und überweist den Förderbetrag direkt auf Ihr Konto.

Diese Geräte können Sie bei uns retten lassen

Förderungsfähig laut offizieller Geräteliste sind unter anderem:

  • Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Backofen, Herd, Dampfgarer
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Dunstabzugshaube
  • Kaffeemaschine
  • Staubsauger

Vollständige Geräteliste (PDF)

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Reparaturen auf Garantie, Gewährleistung oder über eine Versicherung
  • Geräte, die fix mit dem Mauerwerk verbaut sind (z. B. Zentralstaubsauger)
  • Gasbetriebene Geräte, etwa ein Gasherd
  • Smartphones, E-Bikes, Gartengeräte, Körperpflegegeräte
  • Reine Software-Installationen und Updates
  • Der Kauf eines neuen Geräts

Liste der nicht förderungsfähigen Geräte (PDF)

Häufige Fragen

Gibt es den Reparaturbonus noch?

Nein. Der Reparaturbonus wurde von der Geräte-Retter-Prämie abgelöst. Alte Reparaturbons sind nicht mehr einlösbar – für eine Förderung brauchen Sie einen neuen Geräte-Retter-Bon.

Wer kann die Prämie beantragen?

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Das Gerät muss sich in Privatbesitz befinden, es darf kein Garantie-, Gewährleistungs- oder Versicherungsfall vorliegen, und das Gerät muss auf der offiziellen Geräteliste stehen.

Wie lange ist der Bon gültig?

Drei Wochen ab Erstellung. Das Datum steht auf dem Bon. Verfällt er, können Sie einen neuen anfordern.

Gilt die Prämie auch für Einbaugeräte?

Ja. Ausgeschlossen sind nur Geräte, die fix mit dem Mauerwerk verbaut sind – ein eingebauter Geschirrspüler, Backofen oder Kühlschrank fällt nicht darunter.

Bekomme ich die Prämie sofort beim Bezahlen abgezogen?

Nein. Sie bezahlen die Rechnung in voller Höhe. Nach Prüfung durch die KPC wird der Förderbetrag auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Konto überwiesen.

Kann ich die Prämie mehrmals nutzen?

Pro Gerät und Reparatur beziehungsweise Service ist ein Bon möglich. Für weitere Geräte oder spätere Reparaturen können Sie erneut einen Bon anfordern.

Sie haben Fragen zur Prämie oder zu Ihrer Reparatur?
Donaustadt: +43 1 734 44 55  ·  Leopoldstadt: +43 1 216 13 31

Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die Bedingungen der Förderungsaktion auf geräte-retter-prämie.at. Die Abwicklung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH im Auftrag des Bundes.