TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben und ggf. die Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Gewinnspielorganisatoren*) und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder.
Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise vom Erwerb von Leistungen der austragenden Firmen oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die sich am jeweiligen Tag des Adventkalenders an dem ein Sofortgewinn verlost wird registrieren und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben, wird am darauffolgenden Tag der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. Ebenso verhält es sich bei den jeweiligen Wochengewinnen. Hier wird aus allen registrierten Teilnehmern der jeweiligen Woche der Gewinner/die Gewinnerin ermittelt. Der Gewinner/Die Gewinnerin wird per E-Mail verständigt und hat 1 Woche Zeit, ihren/seinen Gewinn mittels E-Mail-Antwort in Anspruch zu nehmen, danach verfällt der Anspruch.
Gewinn
Es ist keine Barablöse möglich.
Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht.
Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden ausschließlich persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises). Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach der Benachrichtigung zurück meldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
Beendigungsmöglichkeiten
Die Gewinnspielorganisatoren*) behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen haben die Gewinnspielorganisatoren*) zudem das Recht, das Gewinnspiel nach ihrem Ermessen zu modifizieren.
Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers (aktive Zustimmung zum Newsletter erforderlich), zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir selbstverständlich alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben. Der Teilnehmer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch Brief, Fax oder E-Mail widerrufen. Nach dem Gewinnspiel werden die Daten der Teilnehmer gelöscht. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Gewinnspielorganisatoren*) haften nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Gewinnspielorganisatoren*) haften auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haften die Gewinnspielorganisatoren*) nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haften die Gewinnspielorganisatoren*) nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Gewinnspielorganisatoren*) haften weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.